Kirchenverwaltung

Der Kirchenverwaltung obliegen die gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens, die Sorge für die Befriedigung der ortskirchlichen Bedürfnisse und die Erledigung der der Kirchenstiftung zugewiesenen Aufgaben. Die Kirchenverwaltung sorgt dafür, dass das ihr anvertraute Stiftungsvermögen ungeschmälert erhalten und ordnungsgemäß verwaltet wird. Zu diesem Zwecke stellt sie einen Haushaltsplan auf, beschließt die Jahresrechnung.

Zu den ortskirchlichen Bedürfnissen zählen insbesondere:

Vorstand der KV ist der jeweilige Pfarrer, er wird insbesondere unterstützt durch den Kirchenpfleger

Für das Kuratbenefizium Herzogau/Unterhütte

Der Kirchenverwaltung Waldmünchen gehören an:

Der Kirchenverwaltung Herzogau/Unterhütte gehören an: